Eine Scheibentönung im Auto sorgt für weniger Blendung und weniger Hitze. Dabei ist die gängigste Art der Tönung eine Scheibenfolierung‚ Hierbei ist bei einer solchen Verdunkelung nicht jede Vorgehensweise erlaubt. Wenn hier die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gibt es hier Bußgelder und im Extremfall der Verlust der Betriebserlaubnis.

Die Vor- und Nachteile einer Scheibentönung

Zunächst entsteht durch einen solchen Vorgang eine optische Aufwertung von dem jeweiligen Auto. Ebenso schützen hier die speziellen Sonnenschutz-Folien vor Infrarotstrahlen. Außerdem wird für ein kühleres Klima in Innenbereich gesorgt. Dadurch wird die Klimaanlage entlastet und dies wiederum sorgt für eine Senkung des Spritverbrauchs.

Auch wird durch eine solche Tönung die Blendung durch eine Sonneneinstrahlung reduziert. Ebenso entsteht auch in der Nacht ein Schutz vor dem blendenden Licht von einem Scheinwerfer vom Hintermann.

Zusätzlich wird die Inneneinrichtung im Auto vor dem Sonnenlicht geschützt und von außen gibt es keine unerwünschten Einblicke. Desweiteren wird der Einbruchschutz erhöht.

Neben den Vorteilen sind auch einige Nachtteile vorhanden. Dabei kann durch eine solche Tönung, je nach Tageszeit und Tönungsgrad, die Sicht im Auto eingeschränkt werden. Eine abgedunkelte Heckscheibe beeinträchtigt vor allen Dingen beim Rückwärtsfahren die Sehfähigkeit nach hinten. Ebenso wird der Rundumblick beim Parken sowie beim Rangieren zum Beispiel in der Dämmerung eingeschränkt.

Je nach der Folienqualität sowie der vorhandenen Beschichtung, kann hier die Sicht durch die Folie auch leicht verschwommen erscheinen. Aus diesem Grund helfen hier Folien, die gesputtert sind, weil diese länger halten und eine klare Sicht bieten.

Die unterschiedlichen Möglichkeiten

Bei einer Scheibentönung gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten.

Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von Tönungsfolien. Das ist in der Regel das am häufigsten verwendete Verfahren. Hierzu gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Spezialfolien, die mit unterschiedlichen Effekten, Farben, Schutzfunktionen und Tönungsgraden versehen sind. Dabei wird hier die Folie mit einem speziellen Werkzeug in einer, wenn möglich, staubfreien Umgebung an der Fensterinnenseite angebracht. Hier kommen nur Tönungsfolien zum Einsatz. welche über eine Allgemeine Bauartengenehmigung (Abkürzung ABG) verfügen.

Die zweite Möglichkeit ist der Scheibenaustausch. Das ist ein Verfahren, das sehr teuer ist. Hierbei erfolgt eine Demontierung der Fahrzeugscheiben und diese werden dann durch getönte Originalscheiben ausgetauscht.

Die gesetzlichen Vorschriften

Bei den Scheiben fürs Autos sind nur solche Tönungsfarben erlaubt, welche über die bereits erwähnte Bauartengenehmigung verfügen. Ansonsten gibt es keine Betriebserlaubnis.

Hierzu ist es erforderlich, dass die jeweilige Prüfnummer der vorhandenen Folie auf jeder einzelnen Scheibe sichtbar ist. Für den hinteren Bereich des Fahrzeuges gibt es genehmigte Folien im Handel. Die an den vorderen Seitenscheiben und an der Windschutzscheibe angebrachten Folien verfügen nicht über die erforderliche Prüfnummer.

Dabei darf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 30 StVZO. Danach dürfen Fahrzeuge nur so ausgerüstet und gebaut werden, dass der verkehrsübliche Betrieb keine Personen beschädigt und auch niemand unvermeidbar behindert, belästigt oder gefährdet wird.

Dabei zählen zu den sichtrelevanten Scheiben die vorderen Seitenscheiben und die Windschutzscheibe. Hier muss eine uneingeschränkte freie Sicht vorhanden sein und diese dürfen auch nicht verdunkelt werden. Somit sind für eine solche Tönung alle Seitenfenster ab der B-Säule sowie die Heckscheibe, wenn rechts und links ein Außenspeigel vorhanden ist, zulässig.

Professionelle Scheibentönung für das Auto